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Rückwirkende Änderung der Umsatzbesteuerung von Bauleistungen an Bauträger vorerst ausgeschlossen (FG Brandenburg)
Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der auf ihre Leistungen angefallenen Umsatzsteuer herangezogen werden.
Prüfungsschwerpunkte 2015 (OFD)
Nach einem am 21.01.2015 veröffentlichten Schreiben der OFD Nordrhein-Westfalen sind die wichtigsten Prüffelder in 2015: Einkommensteuer Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Erbauseinandersetzung, schlafende Landwirte; Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen; Nutzungsumfang, Nutzungsänderungen und Verkäufe von Land- und Forstwirtschaft -Flächen; Liebhaberei Gewerbebetriebe und Selbstständige (§§ 15 - 18 EStG): Liebhaberei, abweichende Gewinnverteilung, Investitionsabzugsbetrag, Umwandlungen/Einbringungen, Gesellschafterwechsel, Schuldzinsenabzug, Vermögensübertragung, Dauerschätzfälle, Photovoltaikanlagen (§§ 15, 18 EStG); negatives Kapitalkonto, Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG); Übertragung Mitunternehmer-Anteile (§ 16 EStG); Anteilsveräußerung (§ 17 EStG); Betriebsaufspaltung Arbeitnehmer (§ 19 EStG):Reisekosten; doppelte Haushaltsführung; Arbeitszimmer, Werbungskosten Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG): Einnahmen aus Kapitalvermögen; Tarifabgrenzung § 32a/§ 32d EStG; Bankenfälle; Besteuerung von Kapitalanlagen; Vollständigkeit der Einnahmen (FSA/ZIV) Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG):Einkunftserzielungsabsicht; anschaffungsnaher Aufwand; Vermögensübertragung; hohe Erhaltungsaufwendungen; Werbungskosten Sonstige Einkünfte und private Veräußerungsgeschäfte (§§ 22, 23 EStG):Renten und andere Leistungen (Alterseinkünftegesetz); private Veräußerungsgeschäfte - Grundstücke (§ 23 EStG) Sonderausgaben (§ 10 EStG):Altersvorsorgeaufwendungen/sonstige Vorsorgeaufwendungen (Alterseinkünftegesetz); Dauernde Lasten und Renten Außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a EStG):Heimunterbringung/Pflegekosten; allgemeine außergewöhnliche Belastungen; Unterstützung naher Angehöriger; Unterstützungsleistungen ins Ausland Tarifvorschriften:Thesaurierungsbesteuerung Gewerbesteuer Schachteldividenden; Gewerbeverlust (§ 10a GewStG) Körperschaftsteuer Berücksichtigung Gewinne/Verluste nach § 8b KStG; Verlustabzug (§ 8c KStG); Pensionsrückstellungen; Rechtsbeziehungen Gesellschafter/Gesellschaft; Betriebsaufspaltung, Spendenabzug; Investitionsabzugsbetrag; Zerlegung; Forderungsabschreibung; Liquidation; Rechtsbeziehungen; Firmenverbund; Verluste aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Umsatzsteuer Organschaft, Vermietung und Verpachtung gemeinnützige Körperschaften Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke; Spendenpraxis, Satzungsprüfung; Erstattungsüberhänge USt; Honorarzahlungen; Zuordnung Einnahmen und Ausgaben; Lohnbesteuerung bei Sportvereinen Was sonst noch geprüft wird Haftung; Anteilsbewertung; Liebhaberei; Hinterziehungszinsen; Insolvenz Bei den o.
Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2014 (OFD)
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2015 über Steuererklärungsfristen: I. Abgabefrist für Steuererklärungen (1) Für das Kalenderjahr 2014 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -, zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die in Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerveranlagung durchzuführen sind, sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -, zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags -, zur Umsatzsteuer sowie zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes nach § 149 Abs.
Strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder (Bundesrat)
Ab 01.01.gelten neue Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder.Der Bundesrat stimmte am 19.12.2014 dem Änderungsgesetz zu, es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden.
Umsatzsteuer - Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen (BFH)
Der Verzicht auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG kann zurückgenommen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 AO noch änderbar ist (Klarstellung der Rechtsprechung).
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff - GoDB (BMF)
Die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme), die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung werden in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zusammengefasst Das Erfassen von Belegen innerhalb einer bestimmten Frist, Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher, Aufbewahrungspflichten und noch vieles mehr werden dort geregelt.
50 Staaten fordern mehr steuerliche Transparenz und Fairness - Berlin Tax Conference 2014
50 Staaten und Jurisdiktionen haben am 29.10.2014 im Bundesministerium der Finanzen eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet.
Umsatzsteuer Wiederverkäufer: Hinweis auf Differenzbesteuerung in der Rechnung entbehrlich (FG)
Die Anwendung der Differenzbesteuerung ist auch dann möglich, wenn in den Rechnungen nicht auf die Anwendung des § 25a UStG hingewiesen wurde.
Umsatzsteuer: PKW-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Urteil vom 05.06.2014 entschieden, dass die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht für Zwecke erfolgt, die außerhalb des Unternehmens liegen, und mithin nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen ist.
Fiskaltaxameter - bald nicht nur in Hamburg und bei Taxen Pflicht
Das Fiskaltaxater (Blackbox) wird 2017 in allen deutschen Taxen Pflicht.Die Signatureinheit verschlüsselt Daten wie Kilometer und Fahrpreis manipulationssicher und eine Übertragungseinheit schickt die Daten auf einen externen Server, wo sie zehn Jahre aufbewahrt werden.
Kassenbuch - Die Krux mit dem Kassenbuchschreiben
Das Kassenbuch muss zeitnah geschrieben werden.Ansonsten sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht erfüllt und die Finanzverwaltung ist grds.
Umsatzsteuer: Flächenbezogener Verzicht auf Steuerfreiheit (BFH)
Der Verzicht gemäß § 9 Abs.2 Satz 1 UStG kann auch teilweise für einzelne Flächen eines Mietobjekts wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind Hintergrund Der Verzicht auf die Option zur Steuerbefreiung ist bei der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 Abs.
Umsatzsteuer: Zum Vorsteuerabzug für Notarkosten und Due-Dilligence-Leistungen (BFH)
Hat eine KG die Kosten der notariellen Beurkundung im Zusammenhang mit der Veräußerung von Kommanditanteilen sowie einer sog.
Umsatzsteuer: Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die Vorsteuer im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel aufzuteilen (BFH)
Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich die Vorsteueraufteilung im Regelfall nach dem objektbezogenen Flächenschlüssel.
Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft mit Insolvenzeröffnung (BFH)
Es ist nach dem Beschluss vom 19.03.2014 Bundesfinanzhof s(BFH) ernstlich zweifelhaft, ob die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Unternehmen durch die umsatzsteuerrechtliche Organschaft nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbesteht.
Anträge auf Stundung und Erlass von Steuern müssen dem Finanzamt nun früher vorliegen (OFD)
Längere Vorlauffristen für SEPA-Lastschriften Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundungen, Aussetzung der Vollziehung und Erlasse von Steuerforderungen müssen künftig mindestens 10 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin dem zuständigen Finanzamt vorliegen, damit der Bearbeiter den Einzug per Lastschrift noch ändern kann.
Umsatzsteuer Baubranche: Keine Soll-Besteuerung mehr auf Sicherungseinbehalte (BFH)
Mit Urteil vom 24.10.20.13 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, welches am 04.02.2014 veröffentlicht wurde, dass Unternehmer nicht verpflichtet sind, Umsatzsteuer über mehrere Jahre vorzufinanzieren.
Änderungen 2014
Grundfreibetrag Der Grundfreibetrag wird von 8.180 EUR auf 8.354 EUR angehoben.Das ist der Betrag bis zu dem steuerfrei verdient werden kann.
Privatnutzung von Werkstattwagen (FG)
Der Grundsatz, dass Firmenwagen, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden, kommt bei Werkstattwagen nicht zum Tragen, da diese typischerweise nicht zum privaten Gebrauch geeignet sind.
Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2013 (OFD)
Abgabefrist für Steuererklärungen Für das Kalenderjahr 2013 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags, Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die in Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerveranlagung durchzuführen sind, sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags, Umsatzsteuer sowie gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes nach § 149 Abs.