Umsatzsteuer - Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen (BFH)
Der Verzicht auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG kann zurückgenommen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung gemäß § 164 AO noch änderbar ist (Klarstellung der Rechtsprechung).
Der BFH stellt ausdrücklich klar, dass er die Verwaltungsauffassung ablehnt, nach der sowohl die Erklärung zur Option nach § 9 UStG als auch ihr Widerruf nur bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig sind.
Quelle
BFH, Urt. v. 19.12.2013, V R 7/12, DStR 2014, S. 1104