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Kryptowährungen und Steuern
Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co. sind für viele eine spannende Geldanlage. Erwirtschaften Sie mit dem Handeln von Kryptowährungen Gewinne ein, will das Finanzamt womöglich Steuern.
Erkenntnisse zum Entwurf des BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung Kryptowährungen
Das Bundesfinanzministerium hat am 17.06.2021 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht.
Entwurf zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (BMF)
In einem ausführlichen Entwurf (am 17.6.2021 auf der Homepage des BMF veröffentlicht) äußert sich das BMF zu seiner geplanten Auffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen und Token.
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (BMF)
Mit Urteil vom 22.10.2015 hat der EuGH entschieden, dass es sich bei dem Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der sog. virtuellen Währung Bitcoin und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSysRL handelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSysRL fällt.
"Die Steuererklärung in zehn Minuten ist möglich, wenn man aufhört, alle komplizierten Wechselfälle des Lebens über das Steuerrecht lösen zu wollen. Besser niedrigere Steuersätze und keine Ausnahmen als weiterhin ein äußerst kompliziertes Steuerrecht, dass nur denen zugute kommt, die über ein hohes Einkommen verfügen und gut beraten sind."
Michael Glos