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Änderungen im Steuerrecht durch das Jahressteuergesetz 2010
Was ändert sich im Steuerrecht?Steuerzahler werden entlastet: Arbeitszimmer wieder absetzbar, doppelte Haushaltsführung ausgeweitet, elektronisches Lohnsteuer-Verfahren kommt.
Bundesrat verabschiedet Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Der Bundesrat hat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen.Mit dem Gesetz soll die kriselnde Wirtschaft in Schwung bringen.
Ab 2010 steigende Sachbezugswerte
Über die Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft und Miete zum 01.01.2010 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und gelten einheitlich für alle Bundesländer.
Zinsschranke - Freigrenze auf 3. Mio EUR erhöht
Die 2008 eingeführte Zinsschranke gem.§§ 4h EStG, 8a KStG bekommt dauerhaft eine von 1 auf 3 Mio.EUR angehobene Freigrenze, wodur chviele mittelständische Unternehmen nicht vom Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs betroffen sind.
Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag
Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 der Abgabenordnung.So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 25.
Gewinn bei Einbringung eines Grundstückshandelsbetriebs in GmbH
Die Veräußerung von mehr als 3 Objekten innerhalb von 5 Jahren führt grundsätzlich dazu, dass keine private Vermögensverwaltung mehr vorliegt, sondern bereits ein gewerblicher Grundstückshandel.
2-fache steuerrechtliche Förderung: Neubauten als "Denkmäler"
Im Steuerrecht können erhebliche Umbauarbeiten an einem bestehenden Gebäude zu einem Neubau im bautechnischen Sinne führen.
Bürgerentlastungsgesetz vom Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat am 19.06.2009 das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) auf den Weg gebracht.
OFD Hannover: Golfturnier keine Betriebsausgabe
Auch der Golfsport und damit in Zusammenhang stehende Veranstaltungen fallen nach der Verfügung der OFD Hannover v.
Außergewöhnliche Abnutzung eines Gebäudes als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Stellt sich nach Kündigung des Mietverhältnisses heraus, dass das auf den ehemaligen Mieter zugeschnittene Gebäude überhaupt nicht bzw.
Bedeutsame anhängige Verfahren
Bei den Bundesgerichten oder dem Europäischen Gerichtshof sind diverse Verfahren anhängig, die auch für andere Steuerpflichtige von großem Interesse sind.
Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
Zinsersparnisse, die ein Mitarbeiter aufgrund seines Dienstverhältnisses erhält, gehören zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.Zinsvorteile waren nach der bis Ende 2007 geltenden Verwaltungsauffassung nur anzunehmen, soweit der Effektivzins für ein Darlehen 5,0% unterschritt und die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 € überstieg.
Drittaufwand wird nunmehr anerkannt
Bei Vermietungseinkünften ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Werbungskostenabzug auch für solche Aufwendungen möglich, die ein Dritter im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen bezahlt.
BilMoG: Bundesregierung beschließt modernes Bilanzrecht
Das Bundeskabinett hat am 21.05.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen.
BMJ hat Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts veröffentlicht
Veröffentlichung vom 08.11.2007: Das HGB-Bilanzrecht soll demnach zu einer gleichwertigen, aber einfacheren und kostengünstigeren Alternative der internationalen Rechnungslegungsstandards weiterentwickelt werden Aussagekraft und Transparenz des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sollen sich verbessern.
Eigenprovision des Versicherungsnehmers mindern Versicherungsprämie
Rechtsprechung Bundesfinanzhof: Keine Leistung des Versicherungsnehmers durch Vereinbarung des Weiterleitens eines Teils der Vertreterprovision an ihn.