BMJ hat Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts veröffentlicht
Veröffentlichung vom 08.11.2007: Das HGB-Bilanzrecht soll demnach zu einer gleichwertigen, aber einfacheren und kostengünstigeren Alternative der internationalen Rechnungslegungsstandards weiterentwickelt werden Aussagekraft und Transparenz des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sollen sich verbessern.
Geplant ist laut Referentenentwurf, bestehende handelsrechtliche Ansatz-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte zu beseitigen und eine maßvolle Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die IFRS vorzunehmen. So müssten zum Beispiel künftig Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss aufgenommen werden, wenn sie unter der einheitlichen Leitung des Mutterkonzerns stehen.
Daneben sind Erleichterungen und Entlastungen für die Unternehmen vorgesehen: Durch höhere Schwellenwerte für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sollen künftig mehr Unternehmen die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch nehmen können. Allen Kapitalgesellschaften soll es zudem erlaubt werden, anstelle eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses einen Jahresabschluss nach IFRS aufzustellen, dessen Anhang aber um eine HGB-Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu ergänzen ist.
Der überwiegende Teil der neuen Vorschriften soll nach dem Referentenentwurf erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, können teilweise schon für nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Geschäftsjahre in Anspruch genommen werden.
Der Referentenentwurf ist auf den Internetseiten des BMJ verfügbar.