Bundesrat verabschiedet Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Der Bundesrat hat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die kriselnde Wirtschaft in Schwung bringen. Die wichtigsten Änderungen sind:
Einkommensteuer
Die Freibeträge für Kinder werden von insgesamt EUR 6.024 auf EUR 7.008 angehoben.
Zugleich wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 für jedes Kind um EUR 20 erhöht.
Wiedereinführung der Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis EUR 410.
Alternativ Wahlrecht eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen EUR 150 und EUR 1.000 zugelassen.
Dauerhafte Einführung der höheren Freigrenze von EUR 3 Mio. bei der Zinsschranke.
Einführung eines Vortrags des EBITDA bei der Zinsschranke rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren.
Verbesserung der Anwendung der sog. Escape-Klausel bei der Zinsschranke für deutsche Konzerne.
Körperschaftsteuer
Zulassung des Übergangs der Verluste in Höhe der stillen Reserven bei Beteiligungserwerben an Körperschaften. Durch die Neuregelung im Rahmen der Verlustabzugsbeschränkungen bleiben die nicht genutzten Verluste in Höhe der stillen Reserven des steuerpflichtigen inländischen Betriebsvermögens der erworbenen Gesellschaft erhalten, die auf den anteiligen Beteiligungserwerb entfallen.
Zulassung des Abzugs von Verlusten bei bestimmten konzerninternen Umgliederungen.
Aufhebung der zeitlichen Beschränkung bei der mit dem Bürgerentlastungsgesetz eingeführten körperschaftsteuerlichen Sanierungsklausel. Verlustvorträge im Sanierungsfalle bleiben damit unbefristet erhalten.
Gewerbesteuer
Reduzierung des gewerbesteuerlichen Hinzurechnungssatzes bei Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern von 65 % auf 50 %.
Grunderwerbsteuer
Grundstücksübergänge im Rahmen von Umstrukturierungen bei Umwandlungsvorgängen werden unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt.
Umsatzsteuer
Senkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7 %. Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen.
Erbschaftsteuer
Senkung der Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Steuerklasse II durch einen neuen Steuertarif von 15 % bis 43 %.