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Kurzzeitige Vermietung im Veräußerungsjahr begründet keine Steuerpflicht des Verkaufs der selbstgenutzten Wohnung (BFH)

Verkauft der Steuerpflichtige eine Immobilie, die er vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworben und seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, muss er den Veräußerungsgewinn auch dann nicht versteuern, wenn er die Wohnung im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet hatte.

Coronavirus - Mietern soll wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen (BMJ)

Das Bundesjustizministerium prüft offenbar, das Kündigungsrecht temporär auszusetzen.

Grunderwerbsteuer - Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung (BFH)

Verpflichtet sich der Käufer beim Kauf eines Grundstücks, dieses dem Verkäufer ohne angemessenes Entgelt zur Nutzung zu überlassen, liegt darin eine Gegenleistung für das Grundstück.

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Coronavirus - Vertragsanpassung im Gewerberaummietrecht? - Jetzt Rechte sichern (Rechtsanwalt Reinke)

Wir haben unseren Kooperationspartner Herrn Rechtsanwalt Erik Reinke, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gebeten, für unsere Mandanten kurz zusammenzufassen, wie Mieter derzeit gegenüber Ihrem Vermieter auftreten können.

Eilantrag gegen „Mietendeckel “ in Berlin erfolglos (BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (sogenannter „Mietendeckel) abgelehnt.

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Grunderwerbsteuer - Urteile zu der Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (BFH)

Der BFH hat in mehreren Urteilen zu dem in Folge der Finanzkrise und der Verstaatlichung in 2009 der Hypo Real Estate (HRE) eingeführten § 6a GrEStG (Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern) Stellung genommen und damit Zweifelsfragen beseitigt.

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Mietendeckelrechner (Engel&Voelkers)

Seit dem 23.02.2020 gilt in Berlin das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen, der sogenannte Mietendeckel. Auf der Website von Engel&Voelkers gibt es dazu einen Mietendeckelrechner.

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Umsatzsteuer - Stellplatz- und Wohnungsvermietung nicht zwingend einheitliche Leistung (FG)

Die Auffassung, dass es sich bei der Vermietung von Stellplätzen stets um eine unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Wohnungsvermietung als Hauptleistung handelt, wenn Wohnung bzw. Stellplatz von ein und demselben Vermieter an jeweils ein und denselben Mieter vermietet werden, findet keine hinreichende Grundlage in der EuGH-Rechtsprechung.

BNotO, BeurkG - Mitwirkung des Notars bei unredlichen Verträgen (BGH)

Der BGH äußert sich zur Verfolgung unerlaubter oder unredlicher Zwecke unter Mitwirkung eines Notars.

Kaufpreisaufteilung für Gebäude-AfA mittels Arbeitshilfe des BMF gebilligt (FG)

Die "Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück" des BMF ist ein geeignetes Hilfsmittel, um den Kaufpreis beim Grundstückserwerb sachgerecht aufzuteilen.

Mieterauskunft: Lösungsansatz für den anspruchsvollen Wohnungsmarkt (Creditreform)

Der Wohnungsmarkt in Ballungsgebieten wie Berlin zeigt sich angespannter denn je. Wohnungsknappheit, steigende Mieten und Immobilienpreise sowie der Mangel an sozialem Wohnungsbau und politische Uneinigkeit befeuern die Unzufriedenheit von Mietern und Vermietern.

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Verfassungswidrig oder nicht? Der Mietendeckel in Berlin wird kommen

Das bestimmende Thema für Wohnraumvermieter in Berlin ist derzeit der Mietendeckel. Wir haben deshalb Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Erik Reinke gebeten, den aktuellen Stand sowie das Wissenswerteste zusammenzufassen.

Keine Grunderwerbssteuer auf Weihnachtsbäume, Aufwuchs (FG)

Wenn man ein Waldstück kauft, muss man dafür Grunderwerbssteuer begleichen. Wie sieht es jedoch mit dem Wert der Bäume auf dem Grundstück aus? Und was ist, wenn es sich dabei um Weihnachtsbäume handelt? Das Finanzgericht Münster musste dazu ein Urteil fällen.

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Grunderwerbsteuer - Keine Aufhebung der Steuerfestsetzung bei Rückgängigmachung von nicht angezeigten Erwerbsvorgängen (BFH)

Wird ein Erwerbsvorgang i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG zwar innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer rückgängig gemacht, war er aber nicht ordnungsgemäß angezeigt worden, schließt § 16 Abs. 5 GrEStG den Anspruch auf Nichtfestsetzung der Steuer oder Aufhebung der Steuerfestsetzung aus. Ist nach § 17 Abs. 2, 3 GrEStG eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen, ist der Erwerbsvorgang gegenüber dem dafür zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

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Betriebsvorrichtungen erkennen - Kleiner Einbau, große steuerliche Wirkung

Ob eine Klimaanlage ein Gebäudeteil oder eine Betriebsvorrichtung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Diese und weitere Abgrenzungsfragen sind in der Beratungspraxis regelmäßig sehr schwierig zu klären. Da die steuerlichen Auswirkungen erheblich sein können, ist eine rechtssichere Abgrenzung aber extremwichtig.

Die neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG (Bundesrat)

Am 28.06.2019 hat der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Einführung einer neuen befristeten Sonderabschreibung in § 7b EStG für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen. Damit kommt es nun doch zu einer Regelung, die den freifinanzierten Mietwohnungsbau beflügeln soll, in ihrer Ausgestaltung jedoch nicht unumstritten ist.

Der Deutsche Bundestag hat der Reform der Grundsteuer zugstimmt (Deutscher Bundestag)

Ein höheres Steueraufkommen soll damit nicht verbunden sein. Die neue Grundsteuer soll ab dem 01.01.2025 gelten. Die Neuregelung beachtet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sichert das derzeitige Aufkommensniveau und behält das kommunale Hebesatzrecht bei.

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Vermietung und Verpachtung: Verpächterwahlrecht bei Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung (BFH)

Das Verpächterwahlrecht ist auch bei der Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung möglich.

Grunderwerbsteuer: Steuerpflichtiger Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (BFH)

Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer richtet sich hier nach der Gegenleistung und nicht nach dem Grundbesitzwert gem. Bewertungsgesetz.

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