Überlassung von Wohnungen an Mitarbeiter ‒ neuer Bewertungsabschlag (JStG 2019)
Ab dem 01.01.2020 ist der Bewertungsabschlag 1/3.
Überlässt der Arbeitgeber Arbeitnehmern Wohnungen zu eigenen Wohnzwecken, bleibt dies steuerfrei, wenn das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens 2/3 des ortsüblichen Mietwerts umfasst und die Miete nicht mehr als 25 Euro pro Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt.
Quelle
§ 8 Abs. 2 EStG
JStG 2019