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Statistisches zur Einkommensteuer (Destatis)

Steuererklärung: Durchschnittliche Rückerstattung lag bei 1 095 Euro

Kategorien:

Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung (BMF)

Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, ist diese von Ihnen grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen (z. B. für das Jahr 2023 bis zum 31. Juli 2024).

Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (BMF)

Dazu hat der BMF die Finanzverwaltung mittels eines Schreibens angewiesen.

Option zur Körperschaftsbesteuerung für alle Personengesellschaften (BGBl.)

Nunmehr erhalten alle Personengesellschaften die Möglichkeit, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren (bisher nur Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften).

Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer (BGBl.)

Derzeit kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG für bestimmte Arbeitslöhne (Entschädigungen, Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden.

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (BGBl.)

Die Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau können u. a. dann in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen auf Grund eines nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 (bisher 01.01.2027) gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen hergestellt werden.

Sonderabschreibung von bis zu 40 % der Investitionskosten (BGBl.)

Die Sonderabschreibung beträgt bisher bis zu 20 % der Investitionskosten und gilt für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 EUR im Jahr, das der Investition vorangeht, nicht überschreiten. Zukünftig können bis zu 40 % der Investitionskosten abgeschrieben werden.

Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude (BGBl.)

Eine degressive Abschreibung i. H. v. 5 % wird für Gebäude ermöglicht, die Wohnzwecken dienen und die vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind.

Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (BGBl.)

Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zum 01.01.2020 eingeführt und mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 verlängert.

Einlagen junger Wirtschaftsgüter (BGBl.)

Einlagen junger Wirtschaftsgüter werden nur dann mit (fortgeführten) Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet, wenn diese aus dem Privatvermögen stammen.

Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen, Anhebung der Grenze der Anschaffungskosten auf 70.000 EUR (BGBl.)

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG (1 %-Regelung) ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG (Fahrtenbuchregelung) nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen.

Anhebung der Grenze für Geschenke (BGBl.)

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dürfen den Gewinn bisher nicht mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 EUR übersteigen. Dieser Betrag wird auf 50 EUR angehoben.

Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte auf 1.000 EUR (BGBl.)

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften blieben bisher steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 600 EUR betrug (Freigrenze).

Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten (BMF)

Neues BMF-Schreiben zu der steuerlichen Behandlung von Wertberichtigungen vom 21.03.2024

Anpassung der Zinsschranke (BMF)

Die Zinsschranke regelt den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen.

Höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag (BMF)

Änderungen bei dem Solidaritätszuschlag ab 2024

Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus (BFH)

Umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei bevorstehender Veräußerung an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, können dazu führen, dass das Grundstück einem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist.

Zivile Tätigkeit für die ISAF (BFH)

Der für eine Tätigkeit als International Civilian Consultant bei der ISAF in Afghanistan gezahlte Arbeitslohn unterliegt der Einkommensteuer.

Gewinn aus dem Verkauf eines selbst bewohnten "Gartenhauses" unterliegt nicht der Einkommensteuer (BFH)

Werden Grundstücke binnen zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert, unterliegt der dabei erzielte Gewinn der Besteuerung. Ausgenommen sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

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