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Geschäftsentwicklung BFH Jahr 2010
Interessant ist der letzte Bericht über die Geschäftsentwicklung des BFH`s: 11 Senate mit 3.438 erledigten Verfahren (Vorjahr: 3.364) 795 Revisionen (Vorjahr: 743) 1.776 Nichtzulassungsbeschwerden (Vorjahr: 1.851) 106 Altfälle älter als zwei Jahre 8 Monate durchschnittliche Verfahrensdauer (2009: 9 Monate) 20,2% Erfolgsquote zu Gunsten des Steuerpflichtigen (Vorjahr: 19,5%) 42,6% Erfolgsquote zu Gunsten des Steuerpflichtigen bei Revisionen (Vorjahr: 47%) 16,4% Erfolgsquote zu Gunsten des Steuerpflichtigen bei Nichtzulassungsbeschwerden (Vorjahr: 15%) Im Einzelnen: Eingänge und Erledigungen Im Jahr 2010 haben die elf Senate des Bundesfinanzhofs insgesamt 3.438 Verfahren erledigt.
Verspätete Jahresabrechnung: Verwalter haftet nicht, wenn Betriebskosten nicht mehr umgelegt werden können (LG)
Das Landgericht Frankfurt urteilte im Oktober 2011 über einen Rechtsstreit, in dem ein Wohnungseigentümer von dem Hausverwalter seiner Eigentümergemeinschaft Schadensersatz verlangte.
Gläubigerrecht - Schuldner kann sich nicht durch Umzug in ein EU-Land entziehen (EuGH)
Ein Schuldner, der sich ins EU-Ausland absetzt, um den Zahlungsverpflichtungen gegenber seinen Gläubigern zu entgehen, ist damit nicht "aus dem Schneider".
Bewertung einer freiberuflichen Praxis beim Zugewinnausgleich (BGH)
1.Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen.
Viele Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden bis zum 31. Dezember 2011 (FinMin)
Die meisten Finanzämtern wahren das ungeschriebene Gesetz des sog."Weihnachtsfriedens".In der Zeit des "Weihnachsfriedens" werde keine Steuern angemahnt keine Zwangsgelder festsetzt keine Bürgerinnen und Bürger vorgeladen keine Außenprüfungen vorgenommen keine Vollstreckungen durchgeführt in den Steuerstraf- und Bußgeldverfahren wird an diesen Tagen ebenfalls Zurückhaltung gewahrt Ausgenommen sind Situationen, die einen Aufschub nicht rechtfertigen, z.
Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2012 (BMF)
Ab 2012 wurden die Sachbezugswerte zum Teil geringfügig angehoben.Das BMF hat sich zur Anwendung der neuen Sachbezugswerte wie folgt geäußert: Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) zu bewerten.
Unterschiedliche Höhe der Grunderwerbsteuer seit 2006
Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und soll teilweise weiter erhöht werden.Der Grunderwerbsteuersatz betrug viele Jahre einheitlich 3,5%.
Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
In Höhe der erwartenden Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist eine gewinnmindernde Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.
Großbetrieb - Rückstellung für künftige Betriebsrüfung
Ein Großbetrieb kann eine Rückstellung für anteilige Raum-, Steuerberater- und eigene Personalkosten einer künftigen Betriebsprüfung bilden, auch wenn am Bilanzstichtag keine Prüfungsanordnung vorliegt.
Aufbewahrungspflicht von Daten aus Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern und Wegstreckenzählern
Die mittels Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern und Wegstreckenzählern erfassten Geschäftsvorfälle müssen aufbewahrt werden.
Rückwirkende Grunderwerbsteuerbefreiung im Rahmen bestimmter betrieblicher Umwandlungsvorgänge
Grundstücks- oder Anteilsübertragungen im Rahmen bestimmter betrieblicher Umwandlungsvorgänge sind ab 2009 grunderwerbsteuerbefreit (§ 6a Satz 4 GrEStG).
Haftungsvergütung einer Personengesellschaft an einen persönlich haftenden Gesellschafter (BFH)
Mit Urteil vom 03.03.2011 hat der BFH entschieden, dass die Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung nach §§ 161, 128 HGB erhält, als Entgelt für eine einheitliche Leistung, die Geschäftsführung Vertretung und Haftung umfasst, umsatzsteuerpflichtig ist.
Bundespräsident Wulff - Journalisten haben bei öffentlichem Interesse Einsichtsrecht in das Grundbuch
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 17.08.2011, dass Journalisten das Grundbuch einsehen dürfen, wenn dies für eine journalistische Recherche erforderlich ist.
Steuerliche Pflichten der Notare: Merkblatt grundlegend überarbeitet (OFD)
Der Notar ist zur Mitteilung der bei ihm beurkundeten oder beglaubigten Rechtsvorgänge gegenüber dem Finanzamt verpflichtet.
Tätigkeiten in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers (BFH)
Ist ein Arbeitnehmer in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig - z.B. je nach Bedarf als Springer oder der abwechselnd mehrere Filialen aufsuchende Gebietsmanager -, hat er nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte.
Leiharbeitnehmer kann Reisekosten geltend machen (BFH)
EinLeiharbeitnehmer verfügt typischerweise über keine regelmäßige Arbeitsstätte und kann damit Reisekosten geltend machen.
Firmenwagen: Bei Verbot von Privatfahren keine Besteuerung nach der 1%-Regel (BFH)
Verbietet der Arbeitgeber Privatfahrten mit dem Betriebs-Pkw, entfällt die Besteuerung des geldwerten Vorteils nach der 1%-Regel.
Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte können nach der tatsächlichen Anzahl der Fahrten durch Einzelbewertung mit 0,002 % ermittelt werden (BMF)
Wird der Firmenwagen nur gelegentlich für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte genutzt, darf der geldwerte Vorteil in offenen Fällen nach der tatsächlichen Anzahl der Fahrten durch Einzelbewertung mit 0,002 % (§ 6 Abs.
Ab 2012: EU-Beitreibungsgesetz
Das EU-Beitreibungsgesetz setzt die EU-Beitreibungsrichtlinie in deutsches Recht um und löst das überholte EG-Beitreibungsgesetz ab.
Ab 2012: Änderungen des Bewertungsgesetzes
Die Vorschriften über die gesonderten Feststellungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer wurden aus Gründen der Praktikabilität und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung weiter präzisiert, insbesondere wurde klar gestellt, dass Beteiligter am Feststellungsverfahren auch der Steuerschuldner der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem ErbStG bzw.