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Hinzuverdienstmöglichkeiten Altersrente
Zu den Altersrenten kann erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdient werden.Vor Erreichen der Regelaltersgrenze besteht Anspruch auf eine Altersrente nur, wenn neben der Erfüllung der jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen (§ 34 SGB VI) nicht überschritten werden.Die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen hängt wesentlich davon ab, ob die Rente als Vollrente oder als Teilrente bezogen wird.
Altersrente - Anhebung der Altersgrenzen
Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.4.2007 wurde die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beschlossen.
Grenzwerte der Sozialversicherung 2008
Seit dem 1.Januar 2008 gelten neue Einkommensgrenzen in allen Sozialversicherungszweigen.Die für die Berechnung des Beitrags in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung maßgebliche Bemessungsgrenze wird auf 3.600 Euro monatlich angepasst.