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25-Euro-Strafe für verspätete Abgabe der Steuererklärung geplant

Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, soll künftig automatisch einen Zuschlag von 25 Euro pro Monat bezahlen.

Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen (BFH)

Der Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren setzt voraus, dass der Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist.

Keine generelle Hinweispflicht des Steuerberaters auf mögliche Insolvenzreife einer GmbH (OLG)

Einen Steuerberater trifft im Rahmen eines ihm erteilten steuerrechtlichen (Dauer-)Mandats ohne greifbare, ins Auge springende Anhaltspunkte bei der Erstellung der Jahresabschlussbilanz keine generelle Pflicht, den Geschäftsführer einer GmbH auf eine mögliche Insolvenzreife hinzuweisen; seine Haftung für eine fehlerhaft erstellte Bilanz bleibt allerdings hiervon unberührt.

Grundstückskauf: zeitliche Grenze für den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung (BFH)

Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden.

Der VW-Skandal und die Steuern

Steuerberechnung Die CO2-Werte dienen in Deutschland zur Berechnung der Kfz-Steuer.Dabei gibt es eine Freigrenze von 95 Gramm.

Sonder-AfA zur Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen (Bundeskabinett)

Die Bundesregierung hat am 03.02.2016 den Entwurf für das Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgelegt.

Die Neuorganisation und neue Steuernummern der Finanzämter für Körperschaften zum 01.01.2016 (Senatsverwaltung für Finanzen)

Das Wesentliche: die Änderung der regionalen Zuständigkeiten die Besteuerung konzernzugehöriger Steuerpflichtiger – soweit sie in einem Berliner Finanzamt für Körperschaften geführt werden – zentralisiert in jeweils einem Berliner Finanzamt für Körperschaften die Einführung von Branchenschwerpunkten für Berliner Konzerne die Aufhebung der bisher im Finanzamt für Körperschaften IV zentralisierten Besteuerung der Fälle der Rechtsform Kapitalgesellschaften & Co. KG sowie Kapitalgesellschaften, an denen eine atypische stille Beteiligung besteht und die Verteilung dieser Fälle – vorbehaltlich einer zentralen Zuständigkeit – nach regionaler Zuständigkeit Was ändert sich für die Unternehmen bzw.

Übertragung einer § 6b-Rücklage auf ein Grundstück einer Betriebsstätte im EU-Ausland möglich (FG)

Interessante Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken innerhalb der EU ergeben sich in Folge der Rechtsprechung des FG München zu § 6b EStG (Revision eingelegt).

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2016 (BMF)

Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung gemäß Schreiben vom 09.12.2015 des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu bewerten.

Keine Anpassung an das derzeit niedrige Zinsniveau - Es bleibt bei der Verzinsung von monatlich 0,5% (BMF)

Mit Allgemeinverfügung wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO in Höhe von monatlich 0,5% und den dazu eingelegten Einsprüchen und gestellten Änderungsanträgen hat die Finanzverwaltung Stellung genommen.

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2016 (BMF)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 16.12.20015 die für das Jahr 2016 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekanntgegeben.

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2016 (BMF)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Pauschbeträge ab dem 01.01.2016 für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht.

Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft, die ihrerseits als Grundstückshändlerin tätig ist (BFH)

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger als gewerblicher Grundstückshändler anzusehen ist, sind diesem ebenfalls die Grundstücksgeschäfte zuzurechnen, die von einer Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, getätigt wurden (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl.

Fahrtenbuch und die 7-Tage-Regel (OFD)

Wer Fahrtenbuch führt, muss seine Eintragungen “zeitnah” erledigen - so verlangt es das Bundesministerium für Finanzen.

Bundesregierung plant offenbar eine Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau

Bestimmte Medien berichten, dass sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Schreiben an Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) mit Steuererleichterungen für die Jahre 2016 bis 2018 einverstanden erklärt.

Was ändert sich im Steuerrecht im Jahr 2016? (BMF)

Zu Beginn des Jahres 2016 treten eine Reihe von steuerlichen Änderungen in Kraft.Abbau der kalten Progression und Anpassung von Familienleistungen Die Bunderegierung hat im Juli 2015 steuerliche Entlastungen in einem Volumen von über 5 Mrd.

Verdeckte Gewinnausschüttungen lösen keine Schenkungsteuer aus (FG)

Eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von überhöhten Mietzahlungen stellt keine Schenkung dar.Dies hat der 3.

Gesetzesentwurf zu Verbesserungen bei der Insolvenzanfechtung (BStBK und WPK)

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtung nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Wirtschaftsverkehr und ArbeitnehmerInnen von Rechtunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen.

Rechtmäßigkeit der Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin bestätigt (BGH)

Der Bundesgerichtshof hat am 04.11.2015 entschieden, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin vom 07.05.2013 rechtmäßig und daher im gesamten Stadtgebiet von Berlin die in Wohnraummietverhältnissen für die Erhöhung von Bestandsmieten geltende allgemeine Kappungsgrenze von 20 % für die Dauer von fünf Jahren auf 15 % herabgesetzt ist.

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Die Grundsteuer wird steigen

Mieter und Eigentümer von Immobilien müssen sich auf steigende Grundsteuern und damit steigende Betriebskosten einstellen.

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