Keine Fortsetzung der GmbH nach Ablehnung des Insolvenzverfahrens (OLG)
Wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgelehnt, wird die GmbH aufgelöst. Dies gilt auch bei Wegfall der Insolvenzgründe.
Hintergrund
Eine GmbH stellte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Das Insolvenzgericht wies den Antrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse zurück; der Beschluss wurde rechtskräftig. Die Auflösung der GmbH wurde im April 2007 in das Handelsregister eingetragen.
Am 29.5.2020 beschlossen die Gesellschafter die Sitzverlegung, die Änderung des Unternehmensgegenstands und die Fortsetzung der GmbH. Bei der Anmeldung versicherte der Liquidator, dass kein Insolvenzgrund mehr bestehe, insbesondere, dass die Verbindlichkeiten das Gesellschaftsvermögen nicht übersteigen. Er überwies der GmbH zudem einen Betrag i. H. v. 25.000 EUR mit dem Verwendungszweck "Einzahlung Stammkapital".
Das Amtsgericht hat den Eintragungsantrag zurückgewiesen. Die hiergegen beim OLG erhobene Beschwerde blieb ohne Erfolg.
Quelle
OLG