Insolvenz: Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit sowie Aufrechnung nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren (BFH)
Säumniszuschläge entstehen gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 AO auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kraft Gesetzes.
Nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren sind die während der Masseunzulänglichkeit geltenden Aufrechnungsverbote nicht mehr anzuwenden.
Quelle
BFH, Urteil vom 17.09.2019, Az: VII R 31/18