Kassenbon wird Pflicht
Ab dem 01.01.2020 tritt die Beleg-Ausgabepflicht in Kraft. Einzelhändler müssen Kunden dann bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen.
Aufgrund der eindeutigen Zuordnung eines Belegs zu einem elektronischen Aufzeichnungssystem, welches den Bon erstellt hat, können die Angaben auf dem ausgegebenen Beleg jederzeit - also auch bei kurzfristigen Kassenprüfungen - überprüft werden.
Aber immerhin teilt das Finanzministerium mit, dass es keine Belegannahmepflicht für den Kunden gibt, eine aktive Mithilfe zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen wird Verbrauchern auch in Zukunft nicht abverlangt.
Der Kassenbon kann also einfach auf dem Verkaufstresen liegen gelassen werden - um anschließend in den Müll zu wandern. Was angesichts der angeheizten Klimadiskussion für viel Kritik sorgt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet schon mal vor, dass durch die neue Verordnung zwei Millionen Kilometer zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr im Einzelhandel produziert werden müssen. Zudem verweist der Verband auf die hohen Kosten für die technische Umstellung der Kassen. Hier rechnet der HDE mit 300 bis 500 Euro pro Kasse.
Beschäftigte an der Ladenkasse treiben hingegen andere Sorgen um: die um ihre Gesundheit. Denn in der speziellen Außenbeschichtung von Kassenzetteln befindet sich Bisphenol. Dies kann unter anderem die Schilddrüse, den Zyklus und sogar die Fruchtbarkeit beeinflussen. Die Substanz wird über die Haut aufgenommen. Besonders schädlich ist sie für jene, die täglich damit zu tun haben - wie Kassierer.
Das Ministerium weist auch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Belegausgabepflicht bewusst technologieneutral ausgestaltet wurde. Es bleibt den Kasseninhabern unbenommen, Belege beispielsweise per Mail oder auf das Smartphone auszugeben.