Steuerverfahren - Weihnachtsfrieden in verschiedenen Bundesländern (FinMin)
Auch in diesem Jahr werden diverse Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren. Mitgeteilt haben dies bisher die Länder Sachsen, Hessen, NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen (Stand: 16.12.2019).
Steuerverfahren - Weihnachtsfrieden in verschiedenen Bundesländern (FinMin)
Auch in diesem Jahr werden diverse Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren. Mitgeteilt haben dies bisher die Länder Sachsen, Hessen, NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen (Stand: 16.12.2019).
Die Finanzverwaltung stellt mit dem Weihnachtsfrieden sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. Betriebsprüfungen werden in dieser Zeit nicht eingeleitet und ebenfalls keine Prüfungsberichte versandt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung). Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
Die folgenden Bundesländer wahren den Weihnachtsfrieden (Stand: 14.12.2019)
- Baden-Württemberg: vom 21.12.2019 bis 1.1.2020
- Bayern: vom 23.12.2019 bis 1.1.2020
- Hessen: vom 20.12.2019 bis 31.12.2019
- NRW: vom 17.12.2019 bis 31.12.2019
- Sachsen: vom 23.12.2019 bis 1.1.2020
- Thüringen: vom 23.12.2019 bis 26.12.2020
In Berlin hingegen gibt es keinen Weihnachtsfrieden.
Quelle
Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 10.12.2019
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 13.12.2019
Bayrisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung v. 13.12.2019
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 14.12.2019
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 10.12.2019
Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. 16.12.2019