Gesetzgebung - Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (Bundestag)

Der Bundestag hat am 12.12.2019 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung in 2./3. Lesung beschlossen.

Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die FDP. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zum Gesetzentwurf lag auch eine Stellungnahme des Bundesrates vor. Diverse Änderungsanträge der Oppositionsparteien lehnte das Parlament ab.

Ein neuer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Berücksichtigung von Negativzinsen im Steuerrecht" wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Ziel ist es, klarzustellen, dass von Banken erhobene negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital für die belasteten Steuerpflichtigen negative Erträge im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können. In dem vorzulegenden Gesetzentwurf solle zudem die Möglichkeit eröffnet werden, die nicht mit positiven Kapitaleinkünften verrechenbaren negativen Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital als Verlustvortrag festzustellen.

Hinweise:

Kurzfristig in das Gesetzesvorhaben mit aufgenommen wurde noch die Anhebung der umsatzsteuerlichen Ist-Besteuerungsgrenze von 500.000 € auf 600.000 €, § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG-E, Artikel 7 des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Als Termin hierfür ist der 20.12.2019 vorgesehen.

 

Quelle

Bundestag online
BT-Drucks. 19/14685, 19/15584 Nr. 1.4
BT-Drucks. 19/15876
BT-Drucks. 19/15117
BT-Drucks. 19/15771
BT-Drucks. 19/15876 v. 11.12.2019
NWB Online-Nachricht vom 13.12.2019

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