Gesetzgebung - Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Bundestag)
Der Bundestag hat am 07.11.2019 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen in 1. Lesung beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Ziel des Gesetzes ist es, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und zu verringern, um die Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern.
Gelingen soll dies unter anderem durch die Einführung der Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Dadurch würden die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union umfassende Informationen über die als relevant eingestuften Steuergestaltungen erhalten. Diese Informationen versetze den Gesetzgeber und die zuständigen Finanzbehörden in die Lage, zeitnah solche Steuerpraktiken zu identifizieren und gegen diese vorzugehen sowie ungewollte Gestaltungsspielräume durch Rechtsvorschriften oder durch geeignete Risikoabschätzungen zu schließen.
Quelle
BT-Drucks. 19/14685
Bundestag online