Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (Bundestag)
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995" ist am 24.10.2019 mit der ersten Lesung in die parlamentarische Beratung eingetreten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995" (BT-Drucks. 19/14103) ist am 24.10.2019 mit der ersten Lesung in die parlamentarische Beratung eingetreten.
Wer als Einzelperson nicht mehr als 16.956 € Einkommensteuer im Jahr zahlen muss, soll ganz vom „Soli“ verschont bleiben, für gemeinsam veranlagte Paare gilt der doppelte Betrag. Das betrifft nach Angaben der Bundesregierung neunzig Prozent der bisherigen Zahler. Für weitere mehr als fünf Prozent soll sich die Belastung verringern.
Mitberaten wurde ein Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/14286), den Solidaritätszuschlag schon 2020 komplett abzuschaffen. Gesetzentwurf und Antrag verwies das Plenum im Anschluss zur Weiterberatung an den federführenden Finanzausschuss.
Quelle
BMF, Bundestag