Abfragen von Bankkunden-Daten auf Rekordhoch (Handelsblatt)
Die Behörden haben im ersten Halbjahr 2018 bei der Verfolgung von Steuerbetrug, Sozialmissbrauch und säumigen Privatschuldnern so häufig Daten von Bankkunden abgefragt wie nie zuvor.
38% mehr Abfragen als im Vorjahreszeitraum
Beim
zuständigen Bundeszentralamt für Steuern gingen im ersten Halbjahr 391.442
Kontenabfragen von Steuerbehörden, Sozialämtern und Gerichtsvollziehern ein.
Das seien 38% mehr als im Vorjahreszeitraum gewesen, so das Handelsblatt unter
Berufung auf das Bundesfinanzministerium.
Zahl der Abfragen mit erweiterten Zugriffsrechten stark gestiegen
Seit
2005 dürfen Behörden Konten von Bürgern ermitteln, seit 2013 auch
Gerichtsvollzieher. Die Stellen erhalten nur Informationen zur Existenz des Kontos
sowie einer möglichen Löschung, zudem den Namen und das Geburtsdatum des
Bürgers. Kontostände oder Kontobewegungen werden ihnen nicht mitgeteilt.
Aufgrund der größeren Zugriffsrechte für Behörden ist die Zahl der Abfragen
seit 2010 stark gestiegen, von damals 56.669 auf 692.166 im Jahr 2017.
Bundesdatenschutzbeauftragte fordert Überprüfung des Kontenabrufverfahrens
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht die Entwicklung kritisch. Mit der stetig steigenden Zahl der Abrufersuche "steigt auch das Risiko für fehlerhafte Datenübermittlungen oder Personenverwechslungen", sagte die CDU-Politikerin. Für Betroffene könne das im Einzelfall äußerst unangenehme Folgen wie Kontensperrungen nach sich ziehen. "Der Gesetzgeber sollte daher prüfen, ob weit gestreute Abrufbefugnisse wie beim Kontenabrufverfahren wirklich zwingend erforderlich sind." Auch FDP-Bundestagsfraktionsvize Christian Dürr übt Kritik: "Eine Tendenz zum gläsernen Bürger ist nicht von der Hand zu weisen." Steuergewerkschaftschef Thomas Eigenthaler verteidigt den häufigen Gebrauch der Abfragen dagegen: "Steuern zahlen ist nicht nur etwas für Ehrliche und Dumme", sagte er dem "Handelsblatt".
Quelle
Handelsblatt