Hierfür wird keine Grunderwerbsteuer fällig (FG Köln)
Eine richtige Aufteilung des Gesamtkaufpreis kann Grunderwerbsteuer sparen.
Werden zusammen mit einer Immobilie bewegliche Gegenstände verkauft (Einbauküchen, Markisen, Inventar usw.), wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt auch für Gegenstände, die werthaltig sind. Allerdings nur, wenn keine Anhaltspunkte für unrealistisch angesetzte Kaufpreise bestehen.
Quelle
Finanzgericht Köln, Urteil vom 08.11.2017, Az.: 5 K 2938/16, rechtskräftig