WoVermittG, BGB: Verlust des Provisionsanspruchs des Wohnungsvermittlers (BGH)
WoVermittG § 2 Abs. 2, § 2 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2, § 5 Abs. 1 Halbs. 1 BGB § 652 Abs. 1 Satz 1
Nach der Zielsetzung des Wohnungsvermittlungsgesetzes verliert der Wohnungsvermittler seinen Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 Wo-VermittG in der Regel auch dann, wenn er selbst oder - wenn es sich bei ihm um eine juristische Person handelt - sein Organ zum Zeitpunkt der Vermittlung oder des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss des Mietvertrags oder beim Abschluss des Mietvertrags Gehilfe des Verwalters der vermittelten Wohnung ist.
Quelle
Ergänzung zu BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/03 , NJW 2004, 286, 287
BGH, Urteil vom 22.02.2018, Az: I ZR 38/17