Vergnügungsteuer Berlin: Steuersatz von 20 % des Einspielergebnisses verfassungsgemäß (BFH)
Der in Berlin für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit seit Januar 2011 geltende Steuersatz von 20 % des Einspielergebnisses ist verfassungsgemäß.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Juli 2015 6 K 6071/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Quelle
BFH, Urteil vom 25.04.2018 – II R 43/15