Keine erweiterte Kürzung bei Gewerbesteuer für GmbH & Co. KG mit eigener Grundbesitzverwaltung bei mitunternehmerischer Beteiligung an anderer gewerblich geprägter Personengesellschaft (FG)
Ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt, Mitunternehmerin einer anderen gewerblich geprägten Personengesellschaft (Beteiligungsgesellschaft), so ist die erweiterte Kürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht zu gewähren.
Das gilt auch dann, wenn die Beteiligungsgesellschaft ihrerseits die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfüllt.
Quelle
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht v. 25.05.2016 - 1 K 50/15
Revision eingelegt, Az. BFH IV R 45/16