Keine generelle Hinweispflicht des Steuerberaters auf mögliche Insolvenzreife einer GmbH (OLG)
Einen Steuerberater trifft im Rahmen eines ihm erteilten steuerrechtlichen (Dauer-)Mandats
ohne greifbare, ins Auge springende Anhaltspunkte bei der Erstellung der Jahresabschlussbilanz keine generelle Pflicht, den Geschäftsführer einer GmbH auf eine mögliche Insolvenzreife hinzuweisen; seine Haftung für eine fehlerhaft erstellte Bilanz bleibt allerdings hiervon unberührt.
Quelle
OLG Saarbrücken, Urt. v. 9.12.2015 – 1 U 13/12, rkr.
(Anschluss an BGH v. 7.3.2013 – IX ZR 64/12, DStRE 2013, 1081; und v. 6.6.2013
- IX ZR 204/12, DStRE 2013, 1533)
BGB §§ 280, 281, 675