Finanzverwaltung ignoriert Urteile - Bei Sanierungsgewinnen weiterhin Erlass und Stundung möglich

Die Finanzverwaltung hat nun durch eine Verfügung erklärt, dass sie die vom Bundesfinanzhof vertretene Meinung, dass Steuern auf Sanierungsgewinne mangels gesetzlicher Grundlagen nicht erlassen oder gestundet werden dürfen, nicht teilt.

Die Finanzverwaltung werde (weiterhin) unter abzuwägenden Billigkeitsgründen Steuerstundungen oder sogar Steuererlasse gewähren. Dies ist grundsätzlich eine zu befürwortende Sicht der Dinge. Bis 1997 war diese Handhabung sowieso im Gesetz verankert.

Aber Achtung, es liegt im Ermessen der Finanzbehörden!

Druck auf die Entscheider in den Finanzbehörden ist daher nicht nur unsinnig, sondern auch sehr risikoreich.

 

Quelle

Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom 19.07.2013 (S 2140-8-St 248)

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