Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung (BFH)
Die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (hier: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwertminderung ist keine voraussichtlich dauernde Wertminderung und rechtfertigt deshalb keine Teilwertabschreibung.
Quelle
BFH, Urteil vom 24.10.2012, I R 43/11