Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall (BFH)

  1. Beruht die Berichtigung nach § 15a UStG auf einer steuerfreien Veräußerung durch den Insolvenzverwalter im Rahmen der Verwaltung und Verwertung der Masse, ist der Berichtigungsanspruch eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
  2. Im Verhältnis zwischen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren ist die im Festsetzungsverfahren vorgenommene Steuerfestsetzung für das Erhebungsverfahren vorgreiflich. Dies gilt auch für die Frage, ob Berichtigungen nach § 15a UStG zu Lasten oder zu Gunsten der Masse in einem an den Insolvenzverwalter gerichteten Steuerbescheid zu berücksichtigen sind.

 

Quelle

BFH, Urteil V R 24/11 vom 08.03.2012
DATEV eG, LEXinform-Dokument Nr. 0928520

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