Mediationsgesetz verabschiedet

Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) ist nach 2. und 3. Beratung vom Bundestag verabschiedet worden.

Grundlage ist die Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen. Jedoch geht das MediationsG über die Anwendung auf grenzüberschreitende Streitigkeiten hinaus und schafft auf nationaler Ebene umfassende Regelungen für die Mediation. So werden für den Mediator Aus- und Fortbildungsvoraussetzungen festgelegt und das Bundesministerium für Justiz (BMJ) ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Standards dazu zu bestimmen. Neben der außergerichtlichen Mediation besteht nunmehr ein Güterichtermodell.

Der DStV begrüßt, dass das Konzept entgegen den ursprünglichen Plänen insbesondere auch auf die Verfahrensordnungen der Finanzgerichte ausgedehnt worden ist.

Der vom BMJ initiierte Arbeitskreis "Zertifizierung für Mediatoren" sieht des Weiteren eine Mediatorenausbildung von mindestens 120 Zeitstunden vor. Auch die Ausbildungsinhalte werden in der Gesetzesbegründung beschrieben. Noch nicht geklärt ist, wie die in der Begründung angedachte "Stelle zur Zertifizierung der Ausbildungsträger" ausgestaltet werden soll. Dies kann staatlicherseits (z. B. durch Bundes- oder Landesministerien, Oberlandesgerichte) oder staatsfern (z. B. durch eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, Beleihung einer privatrechtlichen Organisation, privatrechtliche Organisationen mit freiwilliger Selbstkontrolle) geschehen. Hierzu sollen die maßgeblichen Verbände und Kammern sowie andere gesellschaftlichen Gruppen eine Einigung erzielen. Hinsichtlich der Mediationshilfe können Bund und Länder im Rahmen wissenschaftlicher Forschungsvorhaben eine Lösung ermitteln. Das MediationsG wird nach fünf Jahren evaluiert.

 

Quelle

BT-Drs. 17/8058
DStV

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