Zum Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage (BFH)

Der Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage im Hinblick auf daraus resultierende Anschaffungskosten im Sinne von § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften) muss nach 20 Jahren seit der Eintragung der GmbH nicht zwingend allein durch den entsprechenden Zahlungsbeleg geführt werden. Vielmehr hat das Finanzgericht alle Indizien im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen.

Die Klägerin war nicht verpflichtet, den Einzahlungsbeleg aufzubewahren.

 

Quelle

BFH, Urteil vom 08.02.2011, IX R 44/10
Vorinstanz: FG Köln vom 10.03.2010, 5 K 305/09, DStRE 2011, S. 144
DStRE 15/2011 Seite 935

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