Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbständige Arbeit auch bei Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter
Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie fachlich vorgebildete Mitarbeiter einsetzt, sofern Ihre Gesellschafter als Insolvenzverwalter selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben.
Quelle
BFH, Urt. vom 26.01.2011, VIII R 3/10, DStRE 2011, 672
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 29.09.209, 13 K 170/07, DStRE 2010, 1116