Körperschaftsteuerguthaben verhindert Löschung einer GmbH
GmbH & Steuern, Teil 1: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der seine GmbH im Handelsregister löschen lassen möchte, sollte einen Blick in seine Steuerbescheide werfen. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens, blockiert das Finanzamt die Löschung.
Wurde bei einer GmbH ein Körperschaftsteuerguthaben von mehr als 1.000 Euro festgestellt, zahlt das Finanzamt dieses Guthaben in zehn Raten von 2008 bis 2017 immer am 30. September an die GmbH zurück.
Probleme bei Löschung der GmbH
Dieses Körperschaftsteuerguthaben kann in der Praxis dazu führen, dass das Finanzamt der Löschung der GmbH im Handelsregister in Liquidationsfällen widerspricht. Das wiederum führt dazu, dass die Publizitätspflichten und die Erklärungspflichten weiter bestehen. Um unnötige Kosten zu sparen, sollte der Anspruch auf Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 46 Abgabenordnung abgetreten werden. Die Abtretung ist zulässig. Darauf wies die Oberfinanzdirektion Münster bereits im Jahr 2008 hin .
Praxistipp
Einschlägig ist der 2008 eingefügte § 37 Abs. 5 Satz 9 des Körperschaftsteuergesetzes. Nach dieser Vorschrift ist § 46 Abs. 4 Abgabenordnung auf die Abtretung oder Verpfändung des Körperschaftsteuerguthabens nicht anwendbar.
Quelle
OFD Münster, interne Kurzinfo Körperschaftsteuer, Nr. 0003/2008