Geschäftsentwicklung BFH Jahr 2010

Interessant ist der letzte Bericht über die Geschäftsentwicklung des BFH`s:

  • 11 Senate mit 3.438 erledigten Verfahren (Vorjahr: 3.364)
  • 795 Revisionen (Vorjahr: 743)
  • 1.776 Nichtzulassungsbeschwerden (Vorjahr: 1.851)
  • 106 Altfälle älter als zwei Jahre
  • 8 Monate durchschnittliche Verfahrensdauer (2009: 9 Monate)
  • 20,2% Erfolgsquote zu Gunsten des Steuerpflichtigen (Vorjahr: 19,5%)
  • 42,6% Erfolgsquote zu Gunsten des Steuerpflichtigen bei Revisionen (Vorjahr: 47%)
  • 16,4% Erfolgsquote zu Gunsten des Steuerpflichtigen bei Nichtzulassungsbeschwerden (Vorjahr: 15%)

Im Einzelnen:

Eingänge und Erledigungen

Im Jahr 2010 haben die elf Senate des Bundesfinanzhofs insgesamt 3.438 Verfahren erledigt. Die leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr (3.364 Erledigungen) und die doch deutlich niedrigeren Eingänge im Berichtsjahr (3.175 gegenüber 3.430 im Vorjahr) haben zu einer spürbaren Abschmelzung der zum Jahresende verbliebenen unerledigten Verfahren auf 2.187 geführt.

Bei den Revisionen liegen die Eingänge mit 795 merklich über denen des Vorjahres (743). Dagegen blieben die Nichtzulassungsbeschwerden mit 1.776 neuen Verfahren hinter den Eingangszahlen der vergangenen Jahre (1.851 im Jahr 2009, 1.915 im Jahr 2008) zurück.

Deutliche Reduzierung der Altfälle

Wie schon in den Vorjahren haben die Senate auch im vergangenen Jahr wiederum ein besonderes Augenmerk auf die Bearbeitung von Altfällen gerichtet. Lediglich 106 der derzeit anhängigen Verfahren sind noch älter als zwei Jahre. Trotz dieses Umstands konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren von neun Monaten (in 2009) auf aktuell acht Monate reduziert werden. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden hat sich die Bearbeitungsdauer um einen Monat auf nunmehr sechs Monate vermindert; Revisionen hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2010 in durchschnittlich 18 Monaten (gegenüber noch 20 Monaten in 2009) erledigt.

Erfolgsquote für die Steuerpflichtigen

Nur leicht erhöht gegenüber dem Vorjahr hat sich der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen. Er beträgt in 2010 für alle Verfahren 20,2 v.H. gegenüber 19,5 v.H. im Vorjahr. Bei den Revisionen liegt der Anteil bei 42,6 v.H. (47 v.H. im Vorjahr), bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 16,4 v.H. (Vorjahr 15 v.H.).

Weniger unzulässige Verfahren

Erfreulich ist schließlich die nachhaltig positive Entwicklung bei den unzulässigen Verfahren. Mit 796 bzw. 27,6 v.H. ist in 2010 sowohl absolut als auch relativ gesehen ein bisher nicht dagewesener Tiefstand erreicht.

Zunahme der mündlichen Verhandlungen

In 2010 wurden mit 221 deutlich mehr mündliche Verhandlungen durchgeführt als in den Vorjahren. Der jährliche Durchschnittswert der letzten zehn Jahre liegt bei 117.

Vorlagebeschlüsse

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union ergingen in zwölf Fällen; das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde in einem Verfahren angerufen.

Veröffentlichungen

Von den im Jahr 2010 insgesamt 2.887 Entscheidungen sind 357 (= 12 v.H.) von den Senaten zur Veröffentlichung in der (amtlichen) Sammlung bestimmt worden. Zu den zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen wurden 105 Pressemitteilungen herausgegeben.

 

Quelle

http://www.bundesfinanzhof.de/service/jahresberichte

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