Ab 2012: Steuerfreiheit der Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die als Verfolgte anerkannt sind

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Verfolgte im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) werden steuerfrei gestellt, wenn sie auf Anrechnungszeiten zum Ausgleich von Schäden in der Sozialversicherung [Glossar] für Zeiten der Verfolgung bzw. auf Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto während der Verfolgungszeit beruhen. Zur Kompensation von Nachteilen in der Altersversorgung werden Personen, die nationalsozialistischem Unrecht ausgesetzt waren und als Verfolgte im Sinne des § 1 BEG anerkannt sind, sozialversicherungs­rechtliche Anrechnungszeiten gewährt. Bei den in Rede stehenden Renten handelt es sich nicht um Entschädigungs- oder Wiedergutmachungsleistungen, sondern um die Kompensation eines für die Verfolgten entstandenen Nachteils in der Alterssicherung.

 

Quelle

Bundesministerium der Finanzen

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