Verjährungsfristen 2010
Achtung! Ende 2010 drohen insbesondere Rechnungen aus dem Jahr 2007 zu verjähren! Seit dem 1.1.2002 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) drei Jahre. Diese Frist gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind, zum Beispiel Ansprüche auf Kaufpreis- oder Mietzahlungen. Je nach Art der Leistung sind weitere Fristen definiert.