Erfolg: Einstellung eines Steuerstrafverfahrens
Für einen Mandanten konnten wir die Einstellung (kein § 153a StGB) eines Steuerstrafverfahrens (Größenordnung ca. 400.000 DM) erreichen.
Für einen Mandanten konnten wir die Einstellung (kein § 153a StGB) eines Steuerstrafverfahrens (Größenordnung ca. 400.000 DM) erreichen.
"Die einzige abartige Veranlagung, die ich kenne, wird vom Steueramt verschickt."
Wolfgang Neuß