Grunderwerbsteuer: Vergleich Steuersätze Deutschland - International
Ein internationaler Vergleich.
Deutschland
03,50% bis 06,50% je nach Bundesland
- 05,00% Baden-Württemberg
- 03,50% Bayern
- 06,00% Berlin
- 06,50% Brandenburg
- 05,00% Bremen
- 05,50% Hamburg
- 06,00% Hessen
- 06,00% Mecklenburg-Vorpommern
- 05,00% Niedersachsen
- 06,50% Nordrhein-Westfalen
- 05,00% Rheinland-Pfalz
- 06,50% Saarland
- 05,50% Sachsen
- 05,00% Sachsen-Anhalt
- 06,50% Schleswig-Holstein
- 05,00% Thüringen
Schuldner der Grunderwerbsteuer als direkte Steuer sind sowohl Käufer als auch Verkäufer, wobei sich das Finanzamt zuerst an den Käufer wendet. Diese Steuer ist eine Ländersteuer, weshalb es in Deutschland unterschiedlich hohe Sätze gibt. Die Differenz zwischen den einzelnen Ländern beträgt bis zu 3 %. Die Länder können die eingenommene Steuer selbst vereinnahmen oder an die Kommunen zahlen. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, sind Grundstückskäufe von der Umsatzsteuer befreit.
Internationaler Vergleich
- Belgien 10,00%
- Dänemark 00,60%
- England 00,00% bis 12,00% nach Staffelsteuersatz
- Finnland 04,00%
- Frankreich 05,10%
- Griechenland 09,00% bis 13,00%
- Israel 03,50% bis 10,00% progressiv und abhängig von der Art
- Italien 02,00% bis 09,00%, je nach Immobilie
- Kroatien 03,00%
- Luxemburg 06,00%
- Malta 02,00% bis 10,00%
- Niederlande 01,10%
- Norwegen 02,50% (in der Regel)
- Österreich 03,50%
- Polen 02,00%
- Schweden 01,50% bei Privatpersonen und 03,00% bei juristischen Personen
- Schweiz 01,00% bis 03,30% je nach Kanton. Kein Handänderungssteuer unter anderem in Zürich, Zug und Schwyz
- Spanien 05,00% bis 13,00% je nach autonomer Region
- Tschechien 04,00%
- Türkei 04,00%
- Ungarn 04,00% bis 06,00%
- USA 00,60% (Durchschnitt)
- Zypern 05,00% selbstgenutzt bis 200,00 QM und 19,00% bei Kapitalanlagen