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Henske Fahrenholz GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Lindenstraße 76, 6. OG, D-10969 Berlin
Tel.: +49 30 319 863 200
Fax: +49 30 319 863 299
Durchwahl der Kollegen: +49 30 319 863 201 bis -298

Henske Sohn & Cie. GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Lindenstraße 76, 7. OG, D-10969 Berlin
Tel.: +49 30 319 863 100
Fax: +49 30 319 863 199
Durchwahl der Kollegen: +49 30 319 863 101 bis -198

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EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU)

Mit der Verabschiedung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie im April 2023 werden Gehaltsangaben in Stellenanzeigen ab 2026 Pflicht

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Die Henske Fahrenholz GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist umgezogen

Mit Wirkung zum 01.11.2022 ist die Kanzlei umgezogen.

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Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen bis zum 31.01.2023 verlängert (BMF)

Die Finanzminister der Länder haben sich auf eine bundesweit einheitliche Verlängerung der Abgabefrist geeinigt.

Ladestation für Elektroautos mit KFW Förderung

Förderungen für die Elektroauto Ladestationen noch bis Ende des Jahres möglich.

Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus (BFH)

Umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei bevorstehender Veräußerung an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, können dazu führen, dass das Grundstück einem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist.

Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen (BFH)

Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Tätigkeitsvergütungen, liegen sog. Mittelfehlverwendungen vor, die zum Entzug ihrer Gemeinnützigkeit führen können.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Techno- und House-Konzerte (BFH)

Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus „Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler“ steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen.

Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern (BFH)

Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer führt, der die Ordnungswidrigkeit (Parkverstoß) begangen hat.entschieden, dass die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer führt, der die Ordnungswidrigkeit (Parkverstoß) begangen hat.

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Kaufpreisaufteilung bei Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung (BFH)

Die Finanzgerichte dürfen eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Verhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die nach Maßgabe der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums (BMF) ermittelte Aufteilung ersetzen.

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Umsatzsteuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften (BFH)

Der Bundesfinanzhof hat mit Uentschieden, dass der für Länder und Kommunen erfolgende Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH von der Umsatzsteuer befreit ist; dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft.

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