Das neue EU-Vermögensregister, neue Behörde AMLA (EU)

Die Europäische Union plant die Einführung eines umfassenden Vermögensregisters, welches alles erfassen soll von Immobilien und Luxusautos bis hin zu Kryptowährungen und u. a. Gold.

AMLA

Die AMLA („Anti-Money Laundering Authority“) wird ihren Sitz in Frankfurt haben und Mitte 2025 ihre Tätigkeit aufnehmen. Sie wird mehr als 400 Mitarbeiter beschäftigen. Die neue Behörde ist das Kernstück der Reform des EU-Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche.

EU-Vermögensregister

Mit dem EU-Vermögensregister scheint das Ende der Privatsphäre von Bürgern der Europäischen Union ein gutes Stück näherzukommen. Das Regelwerk ist grundsätzlich ein Werkzeug im Kampf gegen nationale und grenzüberschreitende Kriminalität, aber letzten Endes auch ein Kontrollinstrument, das die Finanzinstitutionen der einzelnen Mitgliedsländer schon lange fordern.

In Brüssel herrscht Einigkeit darüber, dass ein solches Register kommen muss, hier sollen dazu befugte Stellen Auskünfte einholen und auch Daten hinterlegen können. Den wirklichen Reichtum eines EU-Bürgers kann man dann per Knopfdruck – theoretisch - abrufen.

Vermögensregister ist auf dem Weg

Der 16.06.2021 durch einen Beschluss der Politikzentrale der EU in Brüssel eröffnete Prozess hin zu einem verlässlichen und leistungsfähigen Vermögensregister ist ein politischer Vorgang, mit dem die EUE-inigkeit in der Aufstellung gegenüber vermögenden Menschen dokumentieren will und auch die Bereitschaft Gewinne gemeinsam bemessen und versteuern zu können.

Finanzierung anstehender Lasten

Dies kann insbesondere vor dem Hintergrund von Diskussionen um eine einheitliche Vermögenssteuer oder Lastenausgleiche wichtig werden. 

Viel Arbeit für die AMLA

Die neu Behörde „AMLA“ wird ihrem Ziel der Geldwäscheverhinderung auch dadurch näherkommen, dass Vermögen aufgespürt werden, ob schmutzig, gewaschen oder in welchem Zustand auch immer.

Der Umfang der Möglichkeiten, Vermögen in einem bislang nach fast zulässigen Grenzbereich zu verschleiern, wird dadurch in Zukunft erschwert werden. Demnach wird das Vermögensregister auch das „Online-Vermögen“ kartieren, hier insbesondere Investitionen in den Markt, Gewinnabschöpfungen und Abschreibungsmöglichkeiten.

Auch vorhandene Vermögensgegenstände im Wert von mehr als 200.000 Euro sollen verpflichtend ins Register einfließen. 


Vermögenswerte ab 200.000 Euro werden meldepflichtig.

 

Quelle

Europäische Union

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