Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Zweckgesellschaft
Selbständiger Rechtsträger (meist jur. Person oder Stiftung). Die Verbindung eines Unternehmens zu einer Zweckgesellschaft ist regelmäßig so gestaltet, dass diese nicht in den Konzernabschluss einbezogen (konsolidiert) zu werden braucht. Mit der Zweckgesellschaft können unterschiedliche "Zwecke" verfolgt werden. Meist dient sie der "bilanzbefreienden" Verlagerung von Vermögensgegenständen und Schulden, z.B. bei Leasingobjektgesellschaften. Mit der bilanzbefreienden Verlagerungen von Vermögensgegenständen und Schulden kommt es bei dem auslagernden Unternehmen zu einer Bilanzverkürzung. Dies führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Bilanzkennzahlen. Darüber hinaus können Risiken vor den Abschlussadressaten verborgen werden.