Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Wohnsitz
Der Wohnsitz ist in § 8 Abgabenordnung geregelt: "Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."
Der steuerrechtliche Wohnsitz bezieht sich vorrangig nicht auf den melderechtlichen Wohnsitz, sondern auf den tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Die polizeiliche Meldung bei einem Einwohnermeldeamt, kann Indiz für einen Wohnsitz sein, mehr auch nicht.
Die Frage des Wohnsitzes (oder des gewöhnlichen Aufenthaltes) ist für die Steuerpflicht bedeutsam .