Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Wirtschaftlich berechtigte Personen
Als wirtschaftlich berechtigt gilt jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mindestens 25 % der Kapitalanteile am Unternehmen hält und/oder mindestens 25 % der Stimmrechte kontrolliert.