Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
vorweggenommener Erbfolge.
Von vorweggenommener Erbfolge wird gesprochen, wenn Vermögensinhaber schon zu ihren Lebzeiten (warme Hand) zur Vorwegnahme der künftigen Erbfolge ihr Vermögen ganz oder zum Teil auf Personen der nachfolgenden Generation übertragen, die dabei nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten sollen.