Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Verzögerungsgeld

Seit Ende 2008 dürfen Finanzämter ein Verzögerungsgeld von 2.500 - 250.000 EUR festsetzen, wenn sich Unternehmen, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Privatpersonen mit Jahreseinkünften über 500.000 EUR Unternehmer, Freiberufler oder vermögende Privatpersonen anlässlich einer Betriebsprüfung unkooperativ verhalten und den Beamten entweder keinen Zugriff auf die EDV-Buchhaltung ermöglichen oder die angeforderten Unterlagen nicht bzw. verspätet vorlegen.

Dieses Druckmittel eigener Art hat einen repressiven und präventiven Charakter. Es soll zur zeitnahen Mitwirkung anhalten.

Das Verzögerungsgeld (Verwaltungsakt) muss- im Gegensatz zu Zwangsmitteln - vorher nicht angedroht werden. Allerdings ist der Steuerpflichtige auf die Möglichkeit hinzuweisen.

Die Festsetzung ist mit dem Einspruch anfechtbar.

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