Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
vermögensverwaltende Personengesellschaft
Sind steuerrechtlich im Bereich der Überschusseinkünfte (Vermögensverwaltung) einzuordnen und in ihrer ausgeübten Tätigkeit nicht gewerblich geprägt (R 15.8 Abs. 6 EStR).
Der §14 Satz 3 AO formuliert, dass Vermögensverwaltung in der Regel dann vorliegt, wenn zum Beispiel Kapitalvermögen verzinslich angelegt wird gem. §20 EStG oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird gem. §21 EStG. Demnach liegt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft genau dann vor, wenn sich deren wirtschaftliche Tätigkeit, weder als land- und forstwirtschaftliche, oder gewerbliche noch als freiberufliche Tätigkeit (Gewinneinkünft) darstellt. Zur Abgrenzung der Gewinneinkünfte von den vermögensverwaltenden Überschusseinkünften ist daher abzuwägen, ob es sich hierbei um die Fruchtziehung aus vorhandener und zu erhaltender Vermögenssubstanzen handelt.