Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Vendor Loan / Verkäuferdarlehen
Ein Vendor Loan oder deutsch auch Verkäuferdarlehen ist eine beim Kauf von insbesondere Immobilien und Unternehmensbeteiligungen getroffene Vereinbarung, bei der der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise stundet und dem Käufer als Darlehen zur Verfügung stellt.
Durch den beispielsweise im Grundbuch damit verbundenen Rücktritt des Verkäufers hinter allen anderen Fremdkapitalforderungen wird der Vendor Loan regelmässig wirtschaftlich wie Eigenkapital behandelt.
Zudem schafft der Vendor Loan zwischen Verkäufer und Käufer ein besonderes Vertrauensverhältnis.