Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG
Die umgangssprachlich auch als „Mini-GmbH“ bezeichnete Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH mit einem geringeren als dem Mindestkapital gem. § 5a GmbHG (in der Regel 25.000 EUR) und hat daher aus Gründen des Gläubigerschutzes eine besondere Bezeichnung. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine „normale“ juristische Person.
Gegenüber der klassischen GmbH wurde der Gründungsvorgang vereinfacht und die Aufbringung des Stammkapitals reduziert.