Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Umwandlung

Unter Umwandlung bezeichnet man die Umwandlung der Rechtsform eines Rechtsträgers (OHG, KG, AG, GmbH usw.), was durch
- Spaltung,
- Verschmelzung (Fusion),
- Vermögensübertragung oder
- schlicht durch Formwechsel (Änderung der Rechtsform)
erfolgen kann.
Die Umwandlung richtet sich nach dem handelsrechtlichen Umwandlungsgesetz. Für steuerliche Zwecke ist das Umwandlungssteuergesetz zu beachten, welches insbesondere die Übertragung zu Buchwerten und damit die Vermeidung einer Gewinnrealisierung und damit Steuerbelastung ermöglicht.
Das deutsche, zwischenzeitlich auch europäische Umwandlungsrecht, ist eine der letzten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, beispielsweise durch eine mögliche 8-monatige Rückwirkung.

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