Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.
Tantieme / Gewinnbeteiligung
Tantiemen bezeichnen den Anteil eines Arbeitnehmers am Gewinn oder Erfolg eines Unternehmens. Die Tantieme bzw. Gewinnbeteiligung bildet aus Sicht des Unternehmens eine alternative Vergütungsform zu den herkömmlich gezahlten Fixlöhnen. Anders als bei Provisionen hängt die Höhe der Tantieme allerdings nicht unmittelbar von einzelnen Geschäften des Begünstigten ab, sondern vom Erfolg des Unternehmens insgesamt.