Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Tag-along-Vereinbarungen/Drag-along-Vereinbarungen

Tag-along- und Drag-along-Vereinbarungen erfreuen sich in Transaktionsverträgen und in Gesellschaftsverträgen zunehmender Beliebtheit, ebenso wie zahlreiche andere aus der internationalen, vor allem US-amerikanischen, Transaktionspraxis in die deutsche M&A-Praxis übernommene Legal Transplants.

Unter dem aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammenden Institut der „Tag-along-Clause“ und der „Drag-along-Clause“ werden grundsätzlich Mitveräußerungsrechte und Mitveräußerungspflichten von Gesellschaftern und anderen Vertragsbeteiligten verstanden.

Tag-along-Vereinbarungen schützen Minderheitsbeteiligte.

Drag-along-Vereinbarungen schützen die Mehrheitsbeteiligte.

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